Überweisung rückgängig machen und zurückbuchen?
Kürzlich ist mir etwas passiert, das ich mir selbst nicht zugetraut hätte: ich habe einen Betrag von etwas mehr als 200 Euro auf eine falsche Kontonummer überwiesen. Normalerweise bin ich bei Überweisungen immer überaus gewissenhaft – wer will schon freiwillig Geld loswerden (OK, Ausnahmen bestätigen die Regel…
). Wenn ich nicht zufällig mit dem gewünschten Empfänger darüber ausgetauscht hätte, wäre es vermutlich noch eine ganze Weile gar nicht aufgefallen (es war bereits mehr als zwei Wochen her).
Dem Überweisenden (sprich: mir) stellen sich in diesem Fall eine Menge Fragen:
- Kann man die Bank anweisen, das Geld zurückzubuchen?
- Was wenn Kontonummer und Empfängerzeile nicht zusammenpassen?
- Wie sieht die rechtliche Lage in solch einem Fall aus?
- Muss der Empfänger die Summe zurücküberweisen?
- Welche Schritte kann/muss ich gegebenenfalls einleiten, wenn er sich weigert?
- usw.
Nach einer kurzen Recherche im Netz war mir klar, was ich vorher schon vermutet hatte: die Bank kann das Geld auch nicht zurückholen, wenn es erst einmal auf den Weg geschickt ist. Viele verwechseln hier das Prozedere mit der Lastschrift vom Kundenkonto, die ich als Kunde natürlich innerhalb sechs Wochen zurückbuchen lassen kann.
Eine Überweisung gleicht aber eher dem Fall, dass ich jemandem 50 Euro in die Hand drücke und hinterher feststelle, dass es der falsche Empfänger war – mit dem Unterschied, dass bei der Überweisung noch ein Nachweis über den Vorgang in Form eines Datensatzes bei der Bank und ein Kontoauszug existieren.
Überweisung zurückbuchen?
Ist die Überweisung erst “frisch” passiert und ich bemerke den Fehler unmittelbar, kann ich auch meine Hausbank bitten, die Überweisung zu stornieren. Wenn das Geld die Bank noch nicht in Richtung Zielbank verlassen hat, sollte das problemlos möglich sein. Wenn das Geld allerdings erst einmal auf der Bank des Empfängers angekommen und in seinem Konto gutgeschrieben ist, hat die eigene Bank in der Regel keine Möglichkeit das Geld zurückzuholen (der Empfänger könnte es ja auch schon abgeholt haben). Um sicherzugehen empfiehlt es sich in solch einem Fall auf jeden Fall bei der Bank nachzufragen und den Fall zu schildern.
Falscher (bzw. richtiger) Name im Adressaten-Feld der Überweisung
Wenn – wie in meinem Fall – zur Tatsache, dass es sich um eine Fehlüberweisung handelt, noch der Fakt gesellt, dass Kontonummer und Name des Adressaten nicht übereinstimmen, müssten die Karten für den Sender doch eigentlich besser werden, oder? Die Banken sind jedoch bei derartigen Summen und Online-Überweisung (nutzt noch jemand die lustigen papiernen Überweisungsträger?) nicht verpflichtet die Zusammengehörigkeit von Kontonummer und Empfängerbezeichnung zu überprüfen.
Im Bankrecht-Ratgeber von Conjus steht hierzu:
Eine ausdrückliche Pflicht zur Rückfrage wegen unvollständiger Angaben beim überweisenden Kreditinstitut besteht also nur für den Fall, dass der Überweisungsbetrag 15.000 € oder mehr beträgt.
Und weiter:
Wird die Überweisung [...] im Wege des beleglosen Datenträgeraustauschs (DTA) weitergeleitet, so kann die Empfängerbank unabhängig von der Höhe des Überweisungsbetrags und ohne Rückfrage beim überweisenden Kreditinstitut die Gutschrift ohne Weiteres anhand der Kontonummer vornehmen. Ausschlaggebend hierfür ist, dass die Vereinbarung über den beleglosen Datenaustausch (Clearingabkommen) keine Verpflichtung zur Durchführung eines Kontonummer-Namens-Abgleichs vorsieht.
Also für die meisten “normalen” Fälle von Fehlüberweisungen ungeeignet. Und bei Summen über 15.000 Euro schauen die meisten dann doch noch mal einen Zacken genauer hin, ob die Kontonummer übereinstimmt
Lösung um das Geld zurückzubekommen
In meinem Fall hat es geholfen, den “falschen” Empfänger des Geldes einfach per E-Mail anzuschreiben (ich hatte die E-Mail-Adresse, da es sich um einen Online-Shop-Betreiber handelte, bei dem ich schon einmal etwas bestellt – und bezahlt – hatte). Dieser hat sich sofort zurückgemeldet und mitgeteilt, dass er sich schon über die Überweisung gewundert hatte, diese aber wegen des Verwendungszwecks ohne passende Rechnungsnummer nicht zuordnen konnte.
Für alle Fälle in denen sich das Gegenüber nicht so kooperativ anstellt und man um sein Geld kämpfen möchte, empfehle ich auf jeden Fall die Anfrage bei der Hausbank und beim Anwalt des Vertrauens um die eigenen Möglichkeiten auszuloten. Sehr wahrscheinlich wird es länger dauern und vermutlich teurer werden, als nur eine kurze E-Mail zu schreiben…trotzdem viel Erfolg dabei!
Habt Ihr schon Erfahrungen mit fehlerhaften Überweisungen gemacht? Welche Strategie habt Ihr verfolgt und wie ist es ausgegangen?
Gabriel (Jahrgang '77)


Ist mir letztens auch passiert. Mehrere Stromrechnungen – weil die auf zwei verschiedenen Rechnungen und teilweise summiert standen – DOPPELT bezahlt.
Schuld: Meine eigene.
Ursache: Meine armen huebschen geschaedigten Aeuglein – nach etlichen Stunden Working an etlichen Monitoren gleichzeitig.
Die Ueberweisung habe ich EXTRA vom Postamt aus gemacht. Nix online. Bei dem (Monopol)-Strom -Verein hier in der Gegend ist es immer noch besser ein gestempeltes Papierchen fuer alle Faelle in der Hand zu haben.
Frueher lief das knetetechnischn mit denen ueber automatischen Bankeinzug/Ueberweisung. Bis mir dann – mehr aus Zufall – eine besonders hohe Stromrechnung aufgefallen ist Es handelte sich bei der Rechnung um eine Mietwohnung von uns – deren ehemaliger Mieter aber bereits seit 20 Jahren tot ist.
Alle Achtung. Fuer einen Toten hatte der aber einen ganz schoen hohen monatlichen Stromverbrauch. Das verlorene Geld dafuer – haben wir – trotz Proteste – nie wieder gesehen. Nun ja – der Stromliefer-Verein kommt ja hier bei uns in der Banditen-Hitparade auch gleich nach der span. Telefonica.
Und jetzt sowas. Ist mir auch nur aufgefallen – weil nach einem Bierchen in meinem Lieblingslokal meine trueben Computer-Augen etwas klarer wurden und ich mir die Ueberweisungs-Formulare dabei noch mal angeschaut hatte.
Bin jetzt mal gespannt wie die Reaktion vom so gluecklich beschenkten Zahlungs-Empfaenger nun ausfallen wird – wenn in der naechsten Woche die Reklamation kommt …
sowas kann halt mal passieren. Man kann es am bankschalte urückfordern ja, aber rechtlich gesehen darf der empfänger keine gelder behalten die ihm nicht gehören, was ja bei einer falsch-überweisung dann der fall wäre
Find ich schon ein echt starkes stück, dass man 14.000€ einfach mal so verlieren kann, weil man evtl. einen Zahlendreher hatte!!
Erschreckend…
Also könnte auch jemand einen Überweisungsträger einwerfen mit meinen Daten und ich könnte mir mein Geld dann gar nicht wiederbeschaffen?! Hammer…
Wobei ich Praktikum bei einer Bank gemacht hatte, da haben wir bei jeder Überweisung ab 1000€ wenigstens die Unterschrift kontrolliert :/
Nur zur Info @marshel: Das ist natürlich so nicht richtig, wenn sich rausstellt das nicht der Kontoinhaber oder -bevollmächtigte die Überweisung unterschrieben hat, ist die Bank dazu verpflichtet den Schaden zu ersetzen. Und das funktioniert auch i.d.R. problemlos.
Hi,
mir ist das letzte Woche passiert mit dem Zahlendreher beim Betrag. Ein Onlineauktionsgeschäft sollte rückabgewickelt werden und ich wollte 9,85€ rückerstatten. …Die gute Frau hatte vorher 3 Wochen zur Überweisung gebraucht und nicht auf Nachrichten reagiert. So hatte ich den Artikel anderweitig verkauft. Statt der knapp 10€ habe ich ihr 985,-€ überwiesen! Da sie erneut nicht auf Mails reagierte, habe ich ihre Bank angeschrieben, mit der höflichen Bitte um Kontaktaufnahme und Bitte der Rückabwicklung. Die Bank hat offensichtlich reagiert und sie angesprochen. Am WE erhielt ich eine sehr pampige Mail, sie säße nicht andauernd am PC und die Bank sei 20km weg und sie führe nicht extra hin und ich solle nicht täglich (!) ihre Bank teorarieren (was ist das?!) *gr*. Falls doch, bekäme ich mein Geld wieder. …??!!! Da ich ja den Bock geschossen habe und mein Geld weg ist, kann ich nun schlecht zurückpampen und habe um Sachlichkeit gebeten. Sollte sie sich wieder nicht melden und ich bis nächste Woche (Super, es ist Weihnachten, und wer hat eben mal grade 1000 Euronen zu verschenken?!) mein Geld nicht haben, werde ich wohl meinen Anwalt kontaktieren… So ein Käse!
Frohes Fest
@Nina:
das ist in der Tat sehr ärgerlich, wenn es um hohe 3-stellige Beträge geht. Ich wünsche Dir viel Erfolg und hoffe, dass Du Dir die Überweisung zurückholen kannst.