Schadenersatz wegen Kuhfoto?
Da hat doch tatsächlich jemand versucht, 2000,- Euro Schadenersatz zu erhalten, weil ein anderer Jemand ein Foto seiner Kuh angefertigt hatte und dieses zur Bewerbung einer Kuh-Charity-Party verwendet hatte.
Das hat aber nicht geklappt, wie das Amtsgericht Köln entschieden hat: Klage abgewiesen. Ich bin gespannt ob die Kuh die Halterin in Revision gehen wird…
Details zur Kuh-Charity-Party-Foto-Sache stehen bei RA Dr. Bahr »
Sachen gibt’s…
Muh!
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Gabriel (Jahrgang '77)


Komisches Urteil. Normalerweise braucht man für solche Veröffentlichungen die Einwilligung des Halters. Bildagenturen verlangen deshalb auch i.d.R. ein Property Release des Eigentümers.
Bin gespannt, ob die in Berufung gehen und was dann rauskommt. In der bahrschen Veröffentlichung ist ja nur von der Verneinung eines Schadenersatzanspruchs die Rede. Ich gehe also davon aus, dass ein Unterlassungsanspruch bejaht wurde?
> ist ja nur von der Verneinung eines
> Schadenersatzanspruchs die Rede.
Nunja, und oben drüber als Überschrift steht "Keine Rechtsverletzung". Der Leitsatz enthält ja auch eine Aussage zu "Eigentumsrecht" und "Allgemeines Persönlichkeitsrecht".
Worüber wollen die Besitzer ihren Unterlassungsanspruch Deiner Meinung nach herleiten?
Ich stelle die Frage mal anders herum: Woher nimmt der Fotograf das Recht, Aufnahmen von fremden Tieren zu machen und diese kommerziell zu verwerten?
Generell steht mir an meinem Eigentum das alleinige Nutzungs- und Verwertungsrecht zu. Das ist nur durch wenige Ausnahmen eingeschränkt.
In Frage käme hier die sog. Panoramafreiheit, wenn ich mein Tier auf dem Boulevard parke. Da das aber regelmässig nicht der Fall sein wird, wird es schwierig mit dem Ablichten fremder Tiere. Wald- und Feldwege sind i.d.R. kein öffentlicher Raum, sondern Privat- oder Kollektivbesitz. Wenn man auf der Weidewiese rumtrampelt, um das gemeine Rind abzulichten, käme gar noch Hausfriedensbruch in Frage.
Die Argumentation, dass die Kuh sich durch das fotografieren (ich formuliere mal bewusst unjuristisch) nicht abnutzt, ist wirklich affig. Wenn das der Maßstab ist, wären – ganz allgemein – noch ganz andere Dinge möglich.
Die Aufnahmen stellen einen gewissen Wert dar und die dadurch erzielten Einnahmen, sind dem Besitzer entgangen. Insofern wäre der entstandene Schaden ja auch ganz klar zu messen.
"Tier auf dem Boulevard parken" und "Kuh die sich nicht abnutzt" – das Thema entbehrt nicht einer gewissen Komik, auch wenn diese natürlich bewusst gewählt war von Dir.
Ansonsten: in der Tat, das mit der "fehlenden Einwirkung auf die Sachsubstanz" kommt mir auch komisch vor, bei Bauwerken dürfte diese ja noch viel eher fehlen – trotzdem kann da nicht jeder knipsen und verwerten wie er lustig ist, ohne Konsequenzen fürchten zu müssen.
Hmmm, mal sehen. Bin gespannt, ob da noch was nachkommt.
Es muss dazu auch schon Rechtssprechung geben. Denn mindestens eine Bildagentur passt die geforderten Verträge und Unterlagen nur dann an, wenn sie einen Prozess letztinstanzlich verliert. Und die fordern auch ein Property Release für Tiere.
> Es muss dazu auch schon Rechtssprechung geben.
OK, ist nur die Frage ob die Kuh-Besitzerin das auch weiss (bzw. ihr Anwalt) oder ob sie es auf der Klage-Abweisung beruhen lässt.
http://de.wikipedia.org/wiki/Bildrechte#Bildrecht…
@chris
Die Infos beziehen sich auf "gemeinfreie Gegenstände" (also z.B. Kunstgegenstände in Staatsbesitz). Die Kuh ist aber i.d.R. Privateigentum von Bauer Lindemann.
Aber selbst die Rechtssprechung zu den "gemeinfreien Gegenständen" ist noch nicht gefestigt. Dazu kann ich ggf. im pers. Gespräch mal eine Anekdote beitragen.
Hmmm,
ich meinte eigentlich den Absatz zwei Etagen höher
http://de.wikipedia.org/wiki/Bildrechte#Recht_am_…
Das widerspricht deiner Aussage komplett.
> Das widerspricht deiner Aussage komplett.
Wieso? Das steht doch ganz klar:
".. wenn die Aufnahme vom öffentlichen Grund heraus erfolgt."
… und genau das habe ich doch oben ausgeführt. Wie gesagt, es gibt genug reale Prozesse dazu.
[...] Das möchte sich die Stiftung “Preußische Schlösser und Gärten” nicht entgehen: Geld für das Fotografieren ihrer Schlösser zu kassieren. Einen ähnlichen Fall hab ich mit Dobersch und Basti bereits diskutiert. [...]
Und nun heisst es wieder: Große Brennweiten müssen her!
http://www.heise.de/foto/meldung/Knips-Gebuehr-fu…