eBay: neue Regelungen für gewerbliche Verkäufer

eBayeBay ändert ab dem 1. April 2008 die Regelungen für gewerbliche Verkäufer, die über die Platform ihre Waren anbieten möchten. So werden zukünftig bestimmte Informationen automatisch auf den Artikelseiten in einem bestimmten Bereich angezeigt, die bisher nur bei Aktivierung des Punktes in der Verwaltung zu sehen waren. Dazu gehören folgende Dinge:

  • Unternehmensname (wenn vorhanden)
  • Vor- und Zuname eines Vertretungsberechtigten
  • bei eBay hinterlegte Anschrift
  • Handelsregister-Nummer
  • Hinweis auf Widerrufsrecht: “Verbraucher haben das Recht, den Artikel unter den angegebenen Bedingungen zurückzugeben”

Optional kann ein Verkäufer dann noch seine allgemeinen Geschäftsbedingungen angeben.

Wer also gewerblich Güter über eBay verkauft, sollte nocheinmal nachschauen, ob die Angaben ordnungsgemäß gemacht wurden, um das Abmahnrisiko auf möglichst kleinem Niveau zu halten.

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