E-Mail-Anfrage zum Thema SPAM an Martina Krogmann (MdB)

SPAM ist heutzutage für jeden, der beruflich oder privat E-Mails schreibt, ein Thema.

Auf eine Erwähnung in den Medien hin, habe ich einmal an die Bundestagsabgeordnete und Internetbeauftragte der CDU/CSU-Fraktion Martina Krogmann ( Website ) geschrieben, meine Bedenken geäußert und mich nach ihrem Standpunkt zum Thema E-Mail-Marketing erkundigt.

Da ich im Rahmen meiner Arbeit in der Internetagentur unter anderem auch mit dem Bereich Online-Marketing beschäftige und nahezu täglich mit beiden Seiten der Problematik zu tun habe,

  • einerseits natürlich als Netzbürger und Anwender mit dem unerwünschten SPAM
  • aber auch mit der anderen Seite: Nein, nicht mit den Spammern, sondern mit den häufig zu unrecht als Spammer denunzierten Newsletter- und Grußkarten-Versendern

sehe ich dies als eine Möglichkeit sowohl meine Meinung und Erfahrungen mitzuteilen als auch nach der Ausrichtung der zukünftigen Politik der jeweiligen Partei / Politiker zu fragen. Es interessiert mich natürlich, wohin die aktuellen rechtlichen Entwicklungen gehen. Was dabei heraus gekommen ist, will ich Ihnen nicht vorenthalten:

E-Mail an die Bundestagsabgeordnete Martina Krogmann (Internetbeauftragte der CDU/CSU-Fraktion):

Datum: 08.07.2003
Subject: Anmerkungen zum Thema unerwünschte Email

Sie schreiben am 07.07.2003 in “Krogmann/von Klaeden: SPAM-Mails müssen verboten werden” auf Ihren Seiten folgendes:

Die rot-grüne Bundesregierung hat die EU-Richtlinie zum Datenschutz in der Telekommunikation, die eine “Opt-in”-Lösung vorsieht, wonach E-Mail-Werbung von Unternehmern grundsätzlich nur mit vorheriger Zustimmung des Empfängers an diesen versandt werden dürfen, immer noch nicht umgesetzt.

Es ist schade, dass es noch keine einheitliche Regelung zur Bekämpfung von SPAM in Deutschland gibt. Insoweit stimme ich Ihnen zu.

Ich bitte Sie jedoch, zu beachten und zu prüfen, dass eine Lösung in der z.B. Newsletterbetreiber und Grusskartenversender vorher um Erlaubnis fragen müssen, nicht praktikabel ist und de facto das Aus für diese Dienstleister bedeuten würde.

Die Methode des “doppelten Opt in” ist in diesem Zusammenhang wohl die praktikabelste Lösung: Jemand meldet sich mit einer Email-Adresse für einen Newsletter an.

Daraufhin versendet der Betreiber eine Email an eben diese Adresse deren Inhalt den Empfänger auffordert auf einen Link zu klicken, wenn er sich für den Newsletter anmelden möchte.

Tut er dies, so wird ihm nun zukünftig der Newsletter geschickt.

Bei Grusskartenanbietern wie SIE es auch auf Ihren Seiten sind, ist der Fall natürlich schwierig: wenn ich jemanden mit einer Grusskarte überraschen will oder Ihm einen Artikel oder ein Produkt empfehlen will, dann kann er ja schwer vorher zustimmen.

Zum Beispiel kann jeder auf Ihren Seiten an jemand anderen eine Grusskarte versenden. Der Empfänger bekommt dann etwa folgendes:

————————————————
Hallo Name,

Heinz Mustermann sendet Ihnen eine E-Card aus dem Webangebot von Martina Krogmann, Mitglied des Bundetages. (http://www.martina-krogmann.de)

Klicken Sie auf den hier angegeben Link, um die E-Card zu öffnen.

http://link/ ….
————————————————

ohne vorher gefragt worden zu sein … dies kann ja auch als unerwünschte Werbung aufgefasst werden. (siehe auch [1])

Mich interessiert hierzu Ihr Standpunkt. Wie soll der Versand von Grusskarten und Newslettern Ihrer Meinung nach in Zukunft im deutschen Markt geregelt werden.

hierzu zwei interessante links:

[1] http://www.golem.de/0208/21034.html

[2] http://www.golem.de/0209/21839.html

Mit freundlichen Grüssen,
Gabriel Dobersch

--
internetagentur dobersch

tel: 03987 / 74 542
web: http://dobersch.com

Als Antwort auf meine E-Mail kam dann nach etwa 2-3 Tagen diese E-Mail (zwar nicht von Frau Krogmann persönlich, aber immerhin aus ihrem Referat…):

Datum: 10.07.2003
Subject: Unerwünschte E-Mail: Anti-Spam-Round-table der CDU/CSU-Bundestagsfraktion

Sehr geehrter Herr Dobersch, zunächst einmal herzlichen Dank für Ihre E-Mail vom 08.07.2003.

In der Tat ist es der CDU/CSU-Bundestagsfraktion daran gelegen, so schnell wie möglich eine praktikable und funktionierende und vor allem einheitliche Lösung im Kampf gegen SPAM zu finden.

Erste Voraussetzung dafür ist zunächst, dass eine genaue Abgrenzung und Definition vorgenommen wird:

was ist überhaupt SPAM (- und somit unzulässig -) und was nicht.

Im Moment wird bedauerlicherweise keinerlei Differenzierung vorgenommen - weder von der Bundesregierung noch seitens der Rechtsprechung, die selbst Newsletter bzw. deren Bestätigungsmails als SPAM einordnen und somit untersagen.

Eine eindeutige Definition und Abgrenzung von Newslettern und Grußkarten zur unzulässigen SPAM-Mail könnte hier Klarheit schaffen.

Wir möchten uns daher für eine sachliche Differenzierung zwischen zu verbietendem SPAM einerseits und erlaubter Information der Verbraucher durch Newsletter andererseits einsetzen, damit die seriösen Dienstleister von Grußkarten und Newslettern weitermachen können.

Gerne stehe ich Ihnen für ein Gespräch, für weitere Anregungen und Kritik zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Birgit E. Butter

Referentin für Internetpolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Jakob-Kaiser-Haus 3, Wilhelmstraße 68, Zi.: 5.355 Tel. 030/227-52808, Fax 030/227-56808

Ein paar Tage später las ich in der Berliner Zeitung, dass sich nun auch unsere Verbraucher-Ministerin Renate Künast (Bündnis90/Die Grünen) des Themas angenommen hat. Auch ihr habe ich eine ähnliche E-Mail geschickt, bis jetzt jedoch leider keine Antwort erhalten.

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